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Zur Sicherstellung eines weitgehenden Gesundheitsschutzes im Rahmen der Daseinsvorsorge aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie der nachfolgende Hygieneplan auf Basis des § 36 Infektionsschutzgesetz IfSchG und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Berlin.

Ziel ist die frühestmögliche Erkennung von Infektionen und weitest gehende Verhinderung einer Ausbreitung des Virus SARS-CoV 2 im schulischen Bereich unter   Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und allen weiteren im schulischen Bereich Mitwirkenden. Zudem sollen Infektionsketten schnell nachvollziehbar machen.

Die OTS verfügt aufgrund der modernen Neubaustruktur mit neuen sanitären Anlagen über sehr gute Voraussetzungen, die Sicherstellung ausreichender Händehygiene, durch die vorhandenen, großzügigen Raum- und Umfeldangebote bestmöglich zu gewährleisten. Auch wenn es vom Land Schleswig-Holstein nicht mehr vorgeschrieben ist, werden die Grundforderungen des Infektionsschutzes, insbesondere die Einhaltung einer Mindestdistanz ermöglicht.

1. Aspekte des Infektionsschutzes

– Sobald die Kinder das Schulgebäude betreten, tragen sie einen Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens medizinische MNB) im Bereich der Flure und während des Unterrichts.

– Auf dem Schulhof ist es den Schülerinnen und Schülern erlaubt, die MNB abzunehmen.

– Auf dem Schulhof gilt die Kohortenregelung. Je eine Klasse bildet eine Kohorte.

– Die Klassen betreten und verlassen jeweils über einen eigenen Eingang die Schule.

Beim Betreten und vor dem Verlassen des Gebäudes am Ende des Schultages ergänzen durch von einer Aufsichtsperson verabreichten Händedesinfektion bei Betreten der Klassenräume und Verlassen bei Schulende.

Begründung: Desinfektion sollte bei fehlender sichtbarer Verschmutzung der Hände Vorrang haben vor Waschungen mit Seife (Detergentien), da eine Desinfektion die epidermale Barriere weniger beeinträchtigt.

Wer die Wahl hat zwischen Händewaschen und Desinfizieren, sollte die alkoholische Desinfektion bevorzugen. „In zahlreichen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass Desinfektionsmittel besser hautverträglich sind als Seifeninhaltsstoffe“, so Prof. Dr. med. Peter Elsner, Direktor der Klinik für Dermatologie und Allergologie, Universitätsklinikum Jena, und Leiter der DDG-Öffentlichkeitsarbeit. Aber auch bei Verwendung von Desinfektionsmitteln sei die Haut regelmäßig zu pflegen.

– Die Regel, dass Husten oder Niesen nur in die eigene Armbeuge erfolgt, wird strikt eingehalten.

– In den Klassenräumen und im Projektraum wird, wo immer es möglich ist, ein Mindestabstand aller Sitzplätze von einem Meter in alle Richtungen sichergestellt. Dieser Mindestabstand zu Personen gilt dauerhaft gegenüber Kontaktpersonen in allen Bereichen der gesamten Schule mit Ausnahme medizinischer Notfälle. Wo es möglich ist, wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten.

– Sollte in den Betreuungsräumen an den Sitzplätzen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden, wird zwischen den Schülerinnen und Schülern ein Spuck- und Niesschutz (Plexiglasscheibe mit Holz am Ende) vorhanden sein. Der Schutz hat eine Größe von 90×45 cm. Davon befinden sich 40×40 cm auf dem Tisch, die restliche Größe von 50×40 cm hinter dem Tisch – auf Höhe der Stühle. Somit ist eine direkte Infektion über Tröpfchen mit dem Tischnachbarn so gut wie ausgeschlossen.

– In den Betreuungsräumen wird regelmäßig alle 20 Minuten eine drei- bis fünfminütige Querlüftung erfolgen. Während der Frühstückspause wird ebenfalls gelüftet.

– Im schulischen Rahmen werden mit allen Kindern regelmäßig Abstands- und Hygieneregeln in den Flurbereichen thematisiert.

– Für alle Kinder, die im Schulbus fahren, gilt für den Fahrtzeitraum die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

– Den Eltern und Erziehungsberechtigten wird empfohlen, Schulbuskindern einen zweiten Mund-Nasen-Bedeckung zum Wechseln mitzugeben.

– Die Pausenaufsicht wird durch je eine Aufsichtsperson im Schulwald, auf dem Schulhof, dem Spielplatz oder dem Sportplatz sichergestellt, die auch die Rückkehr der Kinder zum Unterrichtsraum begleiten. Je zwei Lerngruppen werden auf einem Bereich betreut, wobei die Bereiche in zwei unterteilt werden. Die Pausenaufsicht wird pro zwei Lerngruppen durch je eine Aufsichtsperson im Schulwald, Spielplatz, Sportplatz oder auf dem Schulhof sichergestellt, die auch die Rückkehr der Kinder zum Unterrichtsraum begleiten. Eine weitere Person begleitet die Kinder der zweiten Lerngruppe zum gemeinsamen Treffpunkt für die Pause. Die beiden Lerngruppen sind auf den Bereichen getrennt.

– Sofern bei einem Kind während der Unterrichts- oder Betreuungszeit Krankheitssymptome auftreten, wird dieses Kind umgehend isoliert, die Eltern oder Erziehungsberechtigte werden zur ärztlichen Abklärung verpflichtet. Bei einem evtl. bestätigten Positivbefund mit SARS-Cov 2 sind die Kontaktpersonen durch das tägliche Monitoring schriftlich erfasst.

– Dreimal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) findet die Testung im Rahmen der

 Corona-Bekämpfungsverordnung (Corona-BekämpfVO) statt.

Unterrichtstage für die Klassen 3 und 4: täglich von 7.20 – 12.10 Uhr, 1-2x pro Woche bis 13.05 Uhr,

Unterrichtstage für die Klassen 1 und 2: täglich von 8.15 – 12.10 Uhr, 1x pro Woche bis 13.05 Uhr.

2. Schulkinder aller Klassen ab 10.01.2022:

– Die Kinder tragen beim Betreten des Gebäudes einen Nasen-Mund-Schutz. Auch während des Unterrichts tragen die Kinder einen Nasen-Mund-Schutz.

– Nach Umziehen und dem Desinfizieren der Hände gehen die Kinder unter Mitnahme ihres Schulranzens an den für sie gekennzeichneten Sitzplatz.

– Toilettengänge werden im Laufe der Unterrichtsstunden erledigt, um Schlangenbildungen vor den Toiletten während der Pausen zu vermeiden.

– Die Pausenaufsicht wird durch je eine Aufsichtsperson im Schulwald, auf dem Schulhof und auf dem Sportplatz sichergestellt, die auch die Rückkehr der Kinder zum Unterrichtsraum begleiten. Je zwei Lerngruppen werden auf einem Bereich betreut.

– Am Ende des Schultages verlassen die Kinder erst nach vorheriger Desinfektion der Hände das Schulgebäude. Die Schulbuskinder nehmen Aufstellung mit Abstandshaltung am oberen Treppenbereich beginnend und werden von der Busaufsicht bis zum Schulbus begleitet, dort wird auf das Anlegen der Mund-Nasen-Bedeckung geachtet.

– Auch während des Unterrichts sind die Masken zu tragen. Während des Stoßlüftens (alle 20 Minuten für 3-5 Minuten) dürfen die Kinder die Masken, unter Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Meter kurzfristig absetzen.

3. Unterricht in den Klassen

– Der Musikunterricht wird in den Klassen 1 und 2 auch im zweiten Halbjahr nicht erteilt. Sollte im Unterricht gesungen werden, wird dieses nur mit Masken erfolgen. Maximal zweimal pro Stunde für jeweils fünf Minuten ist das Singen im Klassenraum erlaubt. Dabei ist eine Querlüftung erforderlich.

– Inhalte des Musikunterrichts in den Klassen 3 und 4 sind Bodypercussion, Instrumente, Notenlehre, Cupsongs und Tanz.

– Die persönliche Übungszeit (PÜZ) wird auch im zweiten Halbjahr nicht erteilt.

– Im Sportunterricht müssen keine MNB getragen werden. Engerer Körperkontakt soll vermieden werden. Das Thema „Ringen und Raufen“ ist nicht zulässig.

4. Eingänge und Räume für die verschiedenen Lerngruppen

– Alle Klassen werden im Klassenverband unterrichtet. 

– Die Kinder der Klassen betreten und verlassen über folgende Eingänge das Schulgebäude, auch für alle Pausen. Dort befinden sich auch jeweils die Garderoben der Kinder:

– Klasse Blau: Seiteneingang neben der Klasse Blau

– Klasse Grün: Seiteneingang zwischen Klasse Blau und Grün

– Klasse Orange: Haupteingang 2 (Ostseite)

– Klasse 3a: Seiteneingang neben der Klasse 3a

– Klasse 3b: Seiteneingang neben der Klasse 3b

– Klasse 4: Haupteingang 1 (Südseite)

– Pro Klassenhaus steht eine Frühaufsicht beim Eintreffen der Kinder in der Pausenhalle bzw. im Flurbereich zwischen den Klassenräumen.

  • Allgemeine Informationen zum Schulalltag:

– Bei Schulbeginn wird die Anwesenheit durch die jeweils betreuende Lehrkraft je Gruppe dokumentiert.

– Die Spieleausleihe für Außengeräte bleibt ohne ausgebende Kinder erhalten, die Spieleausleihe für innen ist gesperrt. Jede Klasse hat eine eigene Spielkiste.

– In der Pausenhalle sind durch eine optisch-räumliche Barriere aus Tischen die Bereiche der Klassenhäuser deutlich voneinander getrennt.

– Konfliktlotsenarbeit findet im ersten Halbjahr nur im Rahmen der Ausbildung der Viertklässler statt.

  • Veränderungen der Regelungen oder Abweichungen:

Der vorstehende Hygieneplan wird ggf. angepasst, falls die Maßnahmen verbessert werden müssen.   

7. Schulisches Beschlussgremium

Die Schulleitung bestimmt ein Gremium, das die Corona Maßnahmenplanung bestimmt, kontinuierlich beobachtet und bei Bedarf ändert.

Dieses Gremium passt die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen der Schule nach Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und Biostoffverordnung der aktuellen Lage an und betrachtet dabei auch die Arbeitssituation von Mitarbeitenden, bei denen ein gesundheitliches Risiko berücksichtigt werden muss.

Insbesondere soll dieses Gremium eventuelle Verfügungen des Schulträgers, der Schulbehörden oder des Gesundheitsamtes auf Basis der RKI-Empfehlungen thematisieren.

Das Gremium legt auch fest, wie bei Verstoß gegen Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln vorzugehen ist. Für die OTS besteht dieses Gremium aus folgenden Funktionsträgern:

     – Schulleiterin oder Stv.i.A., namentlich: Maren Rohloff

  • 1 Lehrkraft, namentlich: Jannik Wittke
  • Hausmeister, namentlich: Dieter Vlasics
  • 1 Reinigungskraft, namentlich: Antje Harksen
  • 1 schul. Sozialarbeiterin Vormittagsdienst (im Wechsel mit 

Nachmittagsbetreuung), namentlich: Ute Babbe

  • Vorsitzende/r oder Stv.i.A. vom Schulträger, namentlich: Jutta Rese
    • 1 Elternvertreter (Schulelternbeirat oder Vertretung), namentlich: NN
    • TeilnehmerIn der Schulbehörde oder des Gesundheitsamts (nur optional bei

besonderem Anlass)

Das Gremium tagt außerordentlich bei ministerieller Änderungsverfügung mit Vorlaufzeit zur Umsetzung.

8. Erste Hilfe

Im Fall einer Ersthilfemaßnahme liegt ein Schutzkleidungsset für den Ersthelfer bereit (Schutzkittel mit Bundärmel, Schutzhaube, doppeltes Handschuhpaar, extra FFP 2- Maske), um im Zweifelsfall eine mögliche Übertragung von SARS-CoV-2 Viren zu verhindern.